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Behandlungspflege aufgrund ärztlicher Verordnung

Die Behandlungspflege basiert auf einer ärztlichen Verordnung. Sie beinhaltet nur medizinische Hilfeleistungen, die der Arzt selbst nicht erbringt, die jedoch erforderlich sind zur Sicherstellung der Behandlung. Zur Behandlungspflege gehören beispielsweise:

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Blutzuckermessung
  • Katheterwechsel
  • Sondenkost
  • Gabe von Insulineinheiten

Voraussetzungen für die Behandlungspflege sind, dass Sie diese Leistungen nicht selbst durchführen können und auch niemand im Haushalt der Pflegeperson dazu in der Lage ist. Weitere Gründe liegen in eingeschränkter Bewegung oder Lähmung vor, kognitiver Einschränkungen wie etwa Demenz oder weil eine Behandlung wegen Sehbeeinträchtigung nicht möglich ist.

Wissenswertes zur häuslichen Pflege

Sofern einer der genannten Gründe auf der Verordnung vom Arzt steht, bewilligt die Krankenkasse die Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Pflege. In den Bereich der häuslichen Pflege gehören auch:

  • stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionstherapie)
  • Legen und Versorgen von ableitenden Harnsystemen
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Magensonde
  • Schmerztherapien
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Inhalation

Es gibt ein Leistungsverzeichnis, mit festlegten ärztlichen Leistungen. Wir von den H&I Pflegeprofis in Lamspringe wissen über die verschreibungsfähigen Leistungen umfassend Bescheid. Erfragen Sie, ob obige Leistungen während der häuslichen Pflege für Sie infrage kommen. Denn Sie können neben diesen Leistungen auch Behandlungspflege erhalten, wenn Sie keinen Pflegegrad haben.

Behandlungspflege in der häuslichen Pflege

Die medizinische Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Pflege. Diese ist nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung zugelassen. Leistungserbringer ist die Krankenkasse, nicht die Pflegeversicherung. Neben den Leistungen der Behandlungspflege können auch Leistungen der Pflegeversicherung ohne Einstufung in die Pflegeversicherung vorgeschrieben werden. Eine Festlegung des Pflegegrades ist daher in diesem Fall nicht erforderlich.

Wird bei Ihnen eine Behandlungspflege notwendig, übernehmen wir als Pflegeprofis die erforderlichen Maßnahmen. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus, die Sie uns vorgelegen. Denn aus rechtlichen Gründen dürfen Betreuungspersonen unabhängig von der Qualifikation in ihrem Heimatland keine Leistungen der Behandlungspflege durchführen, besonders keine Gabe von Medikamenten. Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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