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Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Lamspringe

Mit uns sind Sie perfekt informiert.

Die häusliche Pflege stellt sowohl die hilfsbedürftigen Personen als auch ihre Angehörigen vor viele Herausforderungen – emotional und organisatorisch. Viele Betroffene wissen beispielsweise nicht, welche Leistungen ihnen zustehen oder wie hoch die Kosten für die Pflege sind. Damit alle Beteiligten über das erforderliche Wissen verfügen und eine optimale pflegerische Versorgung gewährleistet ist, schreibt der Gesetzgeber die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld statt Pflegesachleistungen von der Pflegekasse beziehen, vor.

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Definition Pflegeberatung

Bei der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege, wenn pflegebedürftige Personen Pflegegeld beziehen. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sachgerecht erfolgt.

Ziel der Beratung ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, Risiken zu erkennen, pflegende Angehörige anzuleiten und eine Verschlechterung des Pflegezustandes frühzeitig zu vermeiden. Zudem sollen pflegende Personen Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten.

Diese Leistungen umfasst die Pflegeberatung

Inhalte des Gesprächs sind unter anderem die Einschätzung der Pflegesituation, praktische Pflegetipps, Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegequalität, Hinweise auf Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, weitere Leistungen der Pflegeversicherung sowie Möglichkeiten, pflegende Angehörige zu entlasten. Nach dem Termin erstellen wir einen Beratungsnachweis, der an die Pflegekasse übermittelt wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Pflegeberatung

Wie oft sollte eine Pflegeberatung erfolgen?

Personen mit einem Pflegegrad 2 oder 3 müssen die Pflegeberatung mindestens einmal pro Halbjahr, Personen mit einem Pflegegrad 4 oder 5 mindestens einmal pro Quartal in Anspruch nehmen. Nutzen Sie die Beratung nicht wie vorgesehen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.

Wo findet die Pflegeberatung statt?

Die Beratung erfolgt in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person.

Wie wird die Pflegeberatung finanziert?

Die Kosten für den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI übernimmt die zuständige Pflegekasse.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?

Eine Beratung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Selbstverständlich haben Sie die Gelegenheit, alle Ihre Fragen zu stellen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die Pflegeberatung!

Wenn es um die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI geht, sind Sie bei uns richtig. Wir beraten pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige zu:

  • zustehenden Leistungen
  • Pflegekosten
  • Organisation der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige