Haushaltshilfe als Leistung der
gesetzlichen Pflegeversicherung
Die hauswirtschaftliche Versorgung
umfasst:
Hilfen beim Einkaufen
Kochen
Reinigen der Wohnung
Spülen
Wechseln/
Waschen der Wäsche und Kleidung
u.a.
Beispiel Fall 1:
Aufgrund einer Krankenhausbehandlung ist Ihnen
die Weiterführung des Haushalts nicht mehr möglich,
sie haben ein Kind
und eine im Haushalt lebende Person,
die den Haushalt nicht weiterführen kann,
dann steht Ihnen eine kostenfreie Haushaltsbetreuung
zu.
Beispiel Fall 2:
Bei Ihnen wird eine Risikoschwangerschaft festgestellt.
Daraufhin verordnet der Arzt eine Haushaltshilfe,
da Sie noch ein Kind zu versorgen haben, sich aber aufgrund der ärztlichen Diagnose schonen
sollen.
Wenden Sie sich an uns und wir besprechen
wie und wann die tägliche Hilfe stattfinden darf
und werden Sie entlasten.